• Notizen

Für resiliente Wälder – die Umsetzung des «Konzepts zum Umgang mit forstlichem Vermehrungsgut in der Schweiz»

Abb 1 Die Samenernte von Bäumen erfolgt teilweise in grosser Höhe – hier beim Sammeln von Lärchenzapfen.
Abb 1 Die Samenernte von Bäumen erfolgt teilweise in grosser Höhe – hier beim Sammeln von Lärchenzapfen.

Notiz

Rachel Linley1*, Amira Tiefenbacher2, Andrea De Boni2, Angélique Herzig3, Urs Kamm4, Daniel Landolt1

1 Interface Politikstudien, Forschung und Beratung AG, Luzern (CH)
2 Bundesamt für Umwelt, Abteilung Wald, Bern (CH)
3 Amt für Wald und Naturgefahren, Kanton Bern (CH)
4 Amt für Landschaft und Natur, Kanton Zürich (CH)

Der Klimawandel stellt unsere Wälder vor grosse Herausforderungen, und damit gewinnt das forstliche Vermehrungsgut zunehmend an Bedeutung. Bereits Ende der 2010er-Jahre erkannten Fachleute Handlungsbedarf, um den Umgang damit weiterzuentwickeln. In der Folge erarbeiteten Bund und Kantone gemeinsam das «Konzept zum Umgang mit forstlichem Vermehrungsgut in der Schweiz». Seit dem Start der Umsetzung des Konzeptes im Jahr 2023 konnten auf Bundesebene wichtige Fortschritte erzielt werden. Ein Meilenstein ist die Inbetriebnahme der Koordinationsstelle forstliches Vermehrungsgut am Bildungszentrum Wald Lyss im Januar 2026. Auch mehrere Kantone bringen sich aktiv ein und leisten substanzielle Beiträge. Die enge Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Forstbaumschulen, Forschung, Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern im Bereich des forstlichen Vermehrungsguts ist ein zentrales Element, um die Wälder langfristig widerstandsfähig gegenüber den Folgen des Klimawandels zu machen.

Schweiz Z Forstwesen 176 (6): 330–333.https://doi.org/10.3188/szf.2025.0330

* Seidenhofstrasse 12, CH-6003 Luzern, E-Mail linley@interface-pol.ch

Die natürliche Waldverjüngung hat in der Schweiz eine lange Tradition, und die künstliche Verjüngung wird als Ergänzung angesehen. Infolge des Klimawandels nimmt jedoch die Bedeutung der künstlichen Verjüngung und daher die des forstlichen Vermehrungsguts (foV) zu (Abbildung 1). So sieht zum Beispiel der nationale Aktionsplan 2020–2025 zur Anpassung an den Klimawandel in der Schweiz vor, dass klimabedingte Änderungen in der Baumartenzusammensetzung berücksichtigt werden müssen (Schweizerische Eidgenossenschaft 2020). Im Bericht zur Anpassung des Waldes an den Klimawandel hielt der Bundesrat (2022) weiter fest, dass für die Sicherstellung einer zukunftsfähigen Waldverjüngung neben Naturverjüngung zusätzliche Massnahmen wie Saat und Pflanzungen beziehungsweise foV zum Einsatz kommen sollen. Schliesslich soll das foV auch in der integralen Wald- und Holzstrategie 2050 eine besondere Bedeutung erhalten.

Expertinnen und Experten schätzten im Jahr 2019 die genetische Qualität des in der Schweiz verwendeten foV im Hinblick auf zukünftigen Anforderungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel als ungenügend (Landolt et al 2019). Frank et al (2017) stellten fest, dass Ziele und Massnahmen zum foV in der Schweiz durch kantonale Grenzen bestimmt und nicht koordiniert seien. Ausserdem würden neue wissenschaftliche Erkenntnisse nur langsam oder überhaupt nicht in die Praxis einfliessen, und der nationale Kataster der Samenerntebestände (NKS) genüge den heutigen Anforderungen nicht mehr. Vor diesem Hintergrund haben Bund und Kantone das «Konzept zum Umgang mit forstlichem Vermehrungsgut in der Schweiz» (BAFU 2024) erarbeitet.1

Ausarbeitungsprozess des Konzeptes

Der Ausarbeitungsprozess des Konzepts zum Umgang mit foV in der Schweiz gestaltete sich wie in Abbildung 2 dargestellt. Im Jahr 2023 genehmigten das BAFU und die Konferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft (KWL) das Konzept, das auf einem Grundlagenbericht zum Thema foV aus dem Jahr 2020 basiert.

Vision 2050 und Mission 2030

Das Konzept zum Umgang mit foV in der Schweiz konkretisiert die Aufgaben von Bund und Kantonen und berücksichtigt die bestehenden politischen Aufträge des Bundes im Zusammenhang mit dem foV (Bundesrat 2022). Als Grundlage dazu dient eine Vision für das Jahr 2050 und eine kurzfristigere Mission bis zum Jahr 2030 (BAFU 2024). Die Mission sieht vor, dass die kantonalen Waldbehörden die Versorgung mit geeignetem foV sicherstellen sollen. Das BAFU unterstützt den Wissensaustausch unter den Akteuren, die Forschung und die Entwicklung im Bereich des foV. Zudem ist das BAFU zuständig für die Überwachung der Ein- und Ausfuhr von foV.

Massnahmen

Die Vision und die Mission werden in fünf thematischen Handlungsfeldern mit zugehörigen Massnahmen konkretisiert. Diese Handlungsfelder sind auf das Jahr 2030 ausgerichtet (Abbildung 3). Das Konzept sieht erstens vor, dass die Grundlagen für foV überarbeitet werden müssen. Zweitens sollen Samenerntebestände (SEB) und drittens die Pflanzenanzucht gesichert werden. Zudem sollen viertens der internationale Austausch und fünftens die Wissensförderung, der Wissenstransfer und die Bildung zu foV gestärkt werden.

Stand der Umsetzung Bund

Das BAFU hat in Zusammenarbeit mit den Kantonen, der Forschung, den Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern und weiteren Akteuren den Lead für die Umsetzung von 7 der 14 Massnahmen. Bei zwei weiteren Massnahmen hat das BAFU den Lead gemeinsam mit der Koordinationsstelle foV, die ab 2026 ihren Betrieb aufnimmt. Bei den übrigen Massnahmen arbeitet das BAFU unterstützend mit.

Derzeit arbeitet das BAFU an der Umsetzung folgender Massnahmen:

  • Im Januar 2026 nimmt die Koordinationsstelle forstliches Vermehrungsgut am Bildungszentrum Wald Lyss ihre Arbeit auf (Massnahme 5.1). In den ersten zwei Jahren steht der Wissenstransfer zwischen allen Akteuren im Vordergrund, beispielsweise zu den Themen Forstgenetik, praktisches Wissen und internationaler Handel mit foV (Massnahmen 4.2 und 5.3). Die Koordinationsstelle soll zudem als zentrale Anlaufstelle für die Beratung dienen.
  • Nach der Prüfung verschiedener Optionen zur Weiterentwicklung des NKS wurde im Juni 2024 entschieden, dass der NKS zukünftig auf dem von der Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) mitentwickelten Box Framework2 laufen wird. Im Auftrag des BAFU wird die WSL die bestehenden Daten des NKS auf diese Plattform migrieren und die Funktionalitäten der Datenbank an die aktuellen Bedürfnisse anpassen. Bis Ende 2025 soll ein erster funktionsfähiger Prototyp des Katasters auf der neuen Plattform vorliegen, der im Laufe des Jahres 2026 von einer Arbeitsgruppe getestet wird. Die Freigabe und die Einführung sind für den 1. Januar 2027 vorgesehen. Bis dahin bleibt der bestehende NKS3 in Funktion (Massnahme 2.3).
  • Die Handlungsanleitung für SEB (Massnahme 2.1) wird derzeit in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Forstbaumschulen erarbeitet.
  • Die Umsetzung der Massnahme «Optimierung der Rechtsgrundlage» (Massnahme 1.1) ist ebenfalls im Gang. Dabei werden Entwicklungen wie die Revision des Umweltschutzgesetzes sowie das Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen berücksichtigt.
  • Die Massnahme 1.2 «Optimierung der Finanzinstrumente» beinhaltet voraussichtlich Ergänzungen im Handbuch Programmvereinbarungen. Diese werden für die nächste Programmperiode ab 2029 erarbeitet.
  • Die Beteiligung an internationalen Programmen ist etabliert und wird fortgeführt (Massnahme 4.1).
  • Die beiden Fachstellen Gebirgswaldpflege und Waldbau, die Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften (HAFL) und die WSL haben ein Doku-Tool entwickelt, mit dem Praktikerinnen und Praktiker Pflanzungen von Zukunftsbaumarten und deren Entwicklung oder Beobachtungen von interessanter Naturverjüngung festhalten können. Das Tool macht Erfahrungswissen allgemein zugänglich und stellt gleichzeitig Grundlagen bereit, die für eine umfassende Auswertung genutzt werden können. Es leistet damit einen Beitrag zur Umsetzung der Massnahme 3.3 «Pflanzungen optimal dokumentieren».
  • Die Massnahme 5.2 «Übersicht zu laufenden Forschungsarbeiten» wird derzeit umgesetzt, hat jedoch momentan keine hohe Priorität. Mit der Koordinationsstelle ist noch zu klären, in welcher Form die entsprechenden Informationen weitergegeben werden sollen.

Die Umsetzung der Massnahme 3.2 «Weiterentwicklung der Pflanzenanzucht» wurde noch nicht begonnen. Aufgrund des Entwurfs des Entlastungspakets 27 des Bundes4 wurde die Massnahme 5.4 «Aus- und Weiterbildung zum foV und Kommunikation» vorläufig sistiert.

Stand der Umsetzung in den Kantonen

Die Kantone haben in Zusammenarbeit mit dem Bund, mit den Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern und weiteren Akteuren die Federführung für die Umsetzung von zwei Massnahmen des Konzeptes. Ab 2026 sollen sie die Massnahme 3.1 «Proaktive Planung des Pflanzbedarfs auf kantonaler Ebene» umsetzen. Sie soll der Zusammenarbeit mit den Forstbaumschulen dienen und Planungssicherheit schaffen (Abbildung 4). Ab 2030 soll dieser Ansatz mit der planerischen Verankerung der SEB (Massnahme 2.2) weiterverfolgt werden. Einige Kantone, wie Zürich und Bern, haben bereits mit der Umsetzung begonnen. Nachfolgend werden neuere Aktivitäten zum foV der Kantone Zürich und Bern vorgestellt, um aufzuzeigen, wie diese ihre Herausforderungen angehen.

Aktivitäten in den Kantonen

Zürich

Um den Wald an den Klimawandel anzupassen, hat der Kanton Zürich seine Aktivitäten im Bereich des foV intensiviert. Eine Erhebung aus dem Jahr 2017 zeigte Defizite: Die Mehrheit der im NKS erfassten SEB wurden im Kanton Zürich nicht genutzt, keiner der SEB wurde speziell gepflegt oder verjüngt, und nur wenige SEB waren dem Forstpersonal überhaupt bekannt. Der Kanton will nun festlegen, für welche Baumarten und Herkünfte er SEB bewirtschaften will. Diese SEB sollen angemessen gepflegt, verjüngt und in die Betriebsplanung integriert werden. Zudem sollen – wo notwendig – neue SEB ausgeschieden und nicht mehr relevante SEB als «liquidiert» oder «auslaufend» gekennzeichnet werden. Beispielsweise wurden für die Traubeneichen jüngst sogenannte Samenerntekomplexe5 ausgeschieden. Diese sind grösser als übliche SEB und enthalten mehrere Orte, die sich für die Ernte eignen.

Bern

Auch der Kanton Bern hat seine bisher 700 aktiven SEB neu evaluiert. Sie wurden in einem ersten Schritt anhand vorhandener Daten analysiert. Anschliessend wurden 111 SEB über eine breite Baumartenpalette ausgewählt, die möglichst viele Höhenstufen und Expositionen abdecken. In einem zweiten Schritt wurden diese im Feld neu aufgenommen. Dafür wurde kantonsintern das NKS-Aufnahmeformular um klimawandelrelevante Punkte ergänzt und ein Bewertungssystem entwickelt. Die Neuaufnahme zeigte, dass viele SEB nicht mehr die nötige Qualität aufweisen oder gar nicht mehr existieren. Nach Abschluss der Aufnahmen sollen die aktuellen Bestände im kantonalen Waldinformationssystem dokumentiert und so für das Forstpersonal in der täglichen Arbeit besser sichtbar gemacht werden. Zudem sollen die Prozesse rund um das foV im Kanton Bern harmonisiert und aktualisiert werden. Dabei wird auch das Zusammenspiel mit den Baumschulen berücksichtigt.

Fazit

Die enge Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Forstbaumschulen, Forschung, Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern und weiteren Akteuren im Bereich des foV hat sich bewährt: Alle Akteure haben das foV als zentrales Thema für die langfristige Resilienz unserer Wälder gegenüber dem Klimawandel anerkannt. Sie sind motiviert, die festgelegte Vision und die Mission des Konzeptes zum Umgang mit foV in der Schweiz gemeinsam voranzubringen. Seit Beginn der Umsetzung der Massnahmen wurden bereits deutliche Fortschritte erzielt. Die im Konzept definierten Aufgaben für Bund und Kantone erleichtern es, auf Bundesebene und auf kantonaler Ebene finanzielle und personelle Ressourcen gezielt in die Thematik zu investieren. Gleichzeitig greifen die einzelnen Massnahmen ineinander, sodass sich diese dynamisch weiterentwickeln und das Konzept an Wirksamkeit gewinnt. Weitere Anstrengungen zur Umsetzung der Massnahmen sind von allen Akteuren notwendig, um die gesteckten Ziele zu erreichen.

Fussnoten

Medienmitteilung des Bundesrates vom 29.1.2025:www.efd.admin.ch/de/nsb?id=103967

Für jeden der aktuell sechs ausgeschiedenen Samenerntekomplexe im Kanton Zürich liegen Datenblätter vor.https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/wald/waldplanung-bewirtschaftung.html (25.8.2025)

Literatur

  • BAFU (2024)

    Konzept zum Umgang mit forstlichem Vermehrungsgut in der Schweiz. Bern: Bundesamt für Umwelt. 20 p.

  • Bundesrat (2022)

    Anpassung des Waldes an den Klimawandel. Bericht des Bundesrats in Erfüllung der Motion 19.4177 Engler (Hêche) vom 25.9.2019 und des Postulates 20.3750 Vara vom 18.6.2020.

  • Frank A, Brang P, Sperisen C, Heiri C (2017)

    Schlussbericht des Pilotprojektes Umgang mit forstlichem Vermehrungsgut in einem sich ändernden Klima (FoVeKlim) im Forschungsprogramm Wald und Klimawandel. Birmensdorf: Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL; Bern: Bundesamt für Umwelt BAFU. 112 p.

  • Landolt D, Walker D (2019)

    Grundlagenbericht zum forstlichen Vermehrungsgut in der Schweiz. Bericht zuhanden der Abteilung Wald des BAFU. Luzern: Interface Politikstudien Forschung Beratung.

  • Schweizerische Eidgenossenschaft (2020)

    Anpassung an den Klimawandel in der Schweiz. Aktionsplan 2020–2025. Bern. 164 p.

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