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Die Haltung der Kantone zum Postulat Reichmuth

Die zuständigen Stellen der Kantone haben die Wald-Wild-Problematik an einer Tagung mit dem BAFU erörtert. Ihre Fachmeinung fliesst in den Bericht des Bundesrats zur Erfüllung des Postulats Reichmuth ein.

01.11.2025

Eine gesamtschweizerische Beurteilung der Wildschäden – etwa durch den Hirsch – fehlt.
Eine gesamtschweizerische Beurteilung der Wildschäden – etwa durch den Hirsch – fehlt.

Aus den Kantonen · Nouvelles des cantons

2023 hat der Ständerat das von Othmar Reichmuth eingereichte Postulat «Zukunftsfähige Wälder sind nur mit gesetzeskonformem Wildverbiss möglich» (23.3129) angenommen. Seitens der Kantone gehören dem Projektausschuss zur Erarbeitung des Postulatsberichts die Präsidenten der Konferenzen Wald, Wildtiere und Landschaft (KWL), Jagd- und Fischereiverwalter (JFK) und Kantonsförster (KOK) an. Eine 2024 durchgeführte Umfrage unter den Mitgliedern der JFK und der KOK zeigt den Handlungsbedarf aus der Sicht der kantonalen Fachstellen für Wald- und Wildtiermanagement auf. Die Ergebnisse wurden am 26. Juni 2025 an einer Tagung von Mitgliedern der KOK und der JFK zusammen mit dem BAFU vertieft.

Reduktion der Wilddichten wird nicht erreicht

Die mit der Jagdplanung angestrebte Reduktion der Wilddichten wird in den Problemflächen bezüglich der Waldverjüngung heute verfehlt. Das liegt an unterschiedlichen Zielsetzungen von Behörden, Waldbewirtschaftenden und Jägerschaft und divergierenden Wahrnehmungen der Akteure. Erschwerend wirkt das Fehlen übergeordneter Bejagungsstrategien und die oft schwierige Zugänglichkeit der Problemflächen. Ein integrales Vorgehen, das bei Konflikten alle Akteure in die Pflicht nimmt, ist wenig verankert. Teilweise erhalten Anliegen wie klimaangepasste Wälder, intakte Schutzwälder und störungsarme Lebensräume in der politischen Interessenabwägung zu wenig Gewicht. Es fehlt eine gemeinsame Sicht, und fachliche Expertise wird nicht überall anerkannt.

Störungen führen zum Verlust von Austritts-, Äsungs- und Einstandsflächen und zur Verlagerung der Wildbestände vom Offenland in den Wald, was die Situation verschärft. Neben Freizeit, Erholung, Tourismus und Landwirtschaft verursachen auch der Jagdbetrieb und die Waldbewirtschaftung Störungen. In der Verantwortung sind aber auch die Gemeinden, die Veranstaltungen und Erholungsinfrastrukturen im Wald bewilligen, ohne die Auswirkungen auf das Wild ausreichend zu beachten. Zunehmende Erholungsnutzung erschwert zudem den Jagdbetrieb.

Herausforderung Jagdbanngebiete

Jagdbannbezirke, die dem Wild Rückzugsmöglichkeiten bieten, erschweren die Regulierung der Wildbestände. Problematisch sind im Winter hohe Wilddichten in Jagdbannbezirken im Schutzwald. Hier schmälern gesetzliche Einschränkungen durch den Bund den Handlungsspielraum der Kantone, und es fehlt eine abteilungsübergreifende Koordination im BAFU. Zudem sind die finanziellen Mittel des Bundes für Prävention und Schadenentschädigung ungenügend.

Nicht nur in Jagdbanngebieten, sondern überall tragen überalterte, verjüngungsungünstige Waldbestände zu hohen Wildkonzentrationen auf den verbleibenden Verjüngungsflächen bei. Das erschwert die natürliche Ansiedelung zukunftsfähiger Baumarten. Auch wird teilweise auf Arten gesetzt, die besonders anfällig für Wildverbiss sind. Standortfaktoren und Konkurrenzvegetation verschärfen die Situation zusätzlich. Die Herausforderung liegt darin, Waldverjüngung zu fördern, klimaangepasste Strukturen zu schaffen und Wildschäden zu begrenzen.

Gutachterliche Methode für gesamtschweizerische Beurteilung

Der Bund nimmt die Aufsichtsfunktion im Rahmen der Programmvereinbarung Wald zu wenig wahr. Die fehlende schweizweite Übersicht erschwert auch die Koordination unter den Kantonen. Auf Bundesebene fehlen ein einheitliches Monitoring und ein Controlling des Wildeinflusses auf den Wald. Eine gesamtschweizerische Beurteilung der Wald-Wild-Situation ist so nur eingeschränkt möglich. Daher sollte in einem ersten Schritt die gutachterliche Methode unter Führung der KOK harmonisiert werden. Dazu müssten sich die kantonalen Forstdienste auf einheitliche Beurteilungsstufen für die gutachterliche Methode einigen. Danach wären die Einführung eines 14. Basisindikators «Waldverjüngung» und die Entwicklung einer einheitlichen Methode unter dem Lead des BAFU voranzutreiben.

Der Postulatsbericht soll bis Ende 2025 ausformuliert vorliegen. Das bundesinterne Verfahren zur Genehmigung dauert bis zum dritten Quartal 2026.

Thomas Abt, Generalsekretär KWL

Schweiz Z Forstwes 176 (6): 336.

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