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Das Präsidium wechselt über den Gotthard

Die Sitzung der Kantonsförsterkonferenz (KOK) vom 15. und 16. Mai 2025 in Bern war die letzte unter der Leitung des Tessiner Kantonsförsters Roland David. Die Plenarversammlung der KOK wählte den Luzerner Kantonsförster Bruno Röösli zum neuen Präsidenten. Weiter wurde die Integrale Wald- und Holzstrategie 2050 von der KOK gutgeheissen und die Motion Würth (24.3983) «Mehr Flexibilität beim Rodungsersatz» erörtert.

01.07.2025

Roland David (links) und sein Nachfolger Bruno Röösli anlässlich der KOK-Süd auf der Rigi (2024).
Roland David (links) und sein Nachfolger Bruno Röösli anlässlich der KOK-Süd auf der Rigi (2024).

Aus den Kantonen · Nouvelles des cantons

Die Plenarversammlung der KOK hat den Luzerner Kantonsförster Bruno Röösli am 15. Mai 2025 per Akklamation zum neuen Präsidenten der KOK gewählt. Bruno Röösli gehört seit 2021 als Leiter der KOK-Süd dem Ausschuss der KOK an. Sein Vorgänger Roland David geht in diesem Jahr in die verdiente Pension. Er war seit 2021 Präsident der KOK. In dieser Zeit hat sich Roland David stark bei der Erarbeitung der Integralen Wald- und Holzstrategie 2050 engagiert. Ebenfalls hat er die zu Beginn sehr kontroversen Projekte «Waldbrandwarnung» und «Leistungsvereinbarungen mit den Fachstellen Waldbau» zu einem guten Ende geführt. Und schliesslich hat Roland mit seiner charmanten Art dafür gesorgt, dass das Tessin vermehrt in den nationalen Mittelpunkt gerückt wurde.

Integrale Wald- und Holzstrategie 2050

Der Bericht zur Integralen Wald- und Holzstrategie 2050, der Massnahmenplan 2025–2032 sowie der Indikatorenbericht liegen nun im Entwurf vor. Zuletzt wurde noch intensiv am Massnahmenplan der ersten acht Jahre gearbeitet, was in Anbetracht der aktuellen Rahmenbedingungen beim Bund (Entlastungspaket 27) nicht einfach war.

Der Indikatorenbericht wurde von der Plenarversammlung zur Kenntnis genommen, und der Strategiebericht sowie der Massnahmenplan wurden zuhanden der Plenarversammlung der Konferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft (KWL) vom 5. Juni 2025 gutgeheissen. Die Genehmigung durch den Bundesrat erfolgt Ende November 2025.

Noch mehr Flexibilität beim Rodungsersatz?

Die Motion Würth (24.3983) verlangt, dass der Rodungsersatz qualitativ neben den bestehenden Massnahmen im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes mindestens zur Hälfte durch Massnahmen zur Aufwertung der bestehenden Waldfläche erfolgen kann. In der Begründung der Motion wird ausgeführt, dass, abgesehen von den temporären Rodungen, der Rodungsersatz künftig qualitativ erfolgen soll. Der Motionär führt jedoch in der Sitzung des Ständerats vom 3. Dezember 2024 dazu aus, dass die Prüfung, ob Realersatz möglich ist, weiterhin erfolgt. Die Motion verlange nicht, dass diese Prüfung nicht mehr erfolgt. Ist Realersatz nicht möglich, greife bereits heute gemäss geltendem Recht das Instrument der qualitativen Ausgleichsmassnahmen. Diese Ausgleichsmassnahmen sollen mindestens zu 50 Prozent auf der Waldfläche selbst erfolgen, um das landwirtschaftliche Kulturland zu schonen.

Die KWL nahm gegenüber dem Ständerat Stellung und wurde zu einer Anhörung vor der UREK-N eingeladen. Grundsätzlich lehnt die KWL die Motion ab. Der Grundsatz Realersatz darf nicht abgeschwächt werden. Dies würde der Bundesverfassung sowie dem Bundesgesetz über den Wald widersprechen.

Die Kantone haben sogenannte Poollösungen mit den wichtigsten Partnern eingeführt. Diese ermöglichen es bereits heute, Rodungsbewilligungen zu erteilen, ohne das Landwirtschaftsland mit Realersatzflächen zu belasten. Mit der letzten, durch die UREK-S mit der parlamentarischen Initiative (09.474) «Flexibilisierung der Waldflächenpolitik» initiierten, Revision des Rodungsersatzes in den Artikeln 7 und 10 des Waldgesetzes wurden die Anliegen der Motion bereits erfüllt. Die Motion Würth ist somit nicht notwendig und abzulehnen.

Trotz dieser Argumentation empfiehlt die UREK-N mit 15 gegen 10 Stimmen dem Nationalrat, die Motion anzunehmen. Zuvor hatte der Ständerat die Motion bereits mit 30 zu 13 Stimmen angenommen.

Thomas Abt, Generalsekretär KWL

Schweiz Z Forstwes 176 (4): 233

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